Im Handel gibt es zwar manchmal rot blinkende Rücklampen für Fahrräder. In Deutschland sind diese aber gemäß StVZO explizit verboten. Von daher werden Sie auch keine rot blinkenden Rückleuchten finden, die über eine StVZO-Zulassung verfügt. Was am Fahrrad verboten ist, ist am Körper allerdings erlaubt. Kleine blinkende LED-Sicherheitslämpchen an Jacke, Helm oder Rucksack sind wiederum erlaubt und können die Sicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit im Straßenverkehr erhöhen.
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