Frontscheinwerfer für E-Bikes
Kaufen Sie günstige Frontscheinwerfer für Pedelecs & E-Bikes im Online Shop
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Bei einem herkömmlichen Fahrrad ohne Motor, also ohne Tretunterstützung ist bei Dunkelheit und auch schon bei Dämmerung eine gute Fahrradbeleuchtung (also Scheinwerfer, Rücklampe, aber auch verschiedene Reflektoren) nicht nur sinnvoll, sondern in Deutschland auch per Gesetz in der StVZO vorgeschrieben. Genauso schreibt der Gesetzgeber eine ausreichende und funktionierende Beleuchtung für elektrische Fahrräder (E-Bike bzw. Pedelec) vor. Reicht es bei einem Fahrrad ohne Tretunterstützung und bei E-Bikes bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit aus, die Beleuchtung (Scheinwerfer, Rückleuchte und Reflektoren) mitzuführen und zu benutzen, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, also z.B. schon bei beginnender Dämmerung und starkem Nebel, so müssen, laut StVZO, E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten über 25 km/h eine festinstallierte Beleuchtung am Bike dabei haben, wohlgemerkt auch bei ausreichendem Tageslicht. Natürlich muss man den Scheinwerfer und die Rücklampe tagsüber, bei genug Helligkeit, nicht einschalten, dabei haben muss man sie allerdings. Ansonsten droht seitens der Polizei bei einer Kontrolle ein Verwarngeld.
Im Sinne der eigenen und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, aber auch um der StVZO Genüge zu tun, sollten Sie an Ihrem E-Bike einen Frontscheinwerfer, Rücklicht und entsprechende Reflektoren (Speichen, Pedale etc.) montieren. Besonders Autofahrer und Motorradfahrer schätzen die höheren Geschwindigkeiten von E-Bikes oft falsch ein und beim Fahren ohne Licht bei Dunkelheit kann es deswegen schnell zu einem Unfall kommen, besonders im dichten Stadtverkehr. Machen Sie auf sich aufmerksam und verhüten Sie Unfälle im Straßenverkehr.
Welche Beleuchtungselemente müssen laut der StVZO am E-Bike sein?
Die deutsche StVZO schreibt vor, dass das E-Bike bzw. Pedelec bei unzureichenden Sichtverhältnissen (Dunkelheit, Dämmerung, starker Nebel etc.) mit einem Frontscheinwerfer mit mindestens 10 Lux Helligkeit in 10 m Entfernung und einer rot leuchtenden Rückleuchte mit einem Abstrahlwinkel von mindestens 220 Grad ausgestattet sein muss. Neben den aktiven Beleuchtungselementen sind aber auch passive Komponenten vorgeschrieben. Mit passiven Beleuchtungselementen sind reflektierende Strahler oder Streifen gemeint, die am E-Bike angebracht sein müssen. Die StVZO schreibt vor, dass ein weißer Reflektor nach vorne gerichtet und ein roter Reflektor am Heck nach hinten gerichtet vorhanden sein müssen. Zudem müssen gelbe Reflektoren an beiden Pedalen angebracht sein, die je nach vorne und hinten gerichtet sein müssen. Außerdem müssen Seitenstrahler am E-Bike vorhanden sein. Dieses kann in Form von Seitenstrahlern (Katzenaugen) an den Fahrradspeichen von Vorder- und Hinterrad geschehen oder Sie nutzen Fahrradreifen mit integrierten Reflexstreifen an den Flanken. Die StVZO erlaubt dahingehend beides in Kombination: Seitenstrahler und Reflexstreifen an den Reifen.
Benötigen E-Bikes und Pedelecs spezielle Scheinwerfer?
Wie Sie in unserem Online Shop sehen, gibt es eine eigene Rubrik nur für Frontscheinwerfer für E-Bikes. Warum eigentlich? Könnte man nicht auch die Dynamo-Beleuchtung von "normalen" Fahrrädern ohne Tretunterstützung nutzen? Leider nein. Ein E-Bike nutzt keinen Dynamo (Seitenläufer Dynamo oder Nabendynamo). Das wäre auch unsinnig, denn jedes E-Bike und Pedelec bringt seinen Strom für die Fahrradbeleuchtung ja bereits mit und zwar in Form der Akku-Batterie, die den Motor des elektrischen Fahrrades antreibt. Somit kann der Akku nicht nur das E-Bike antreiben, sondern dient praktischerweise noch ganz nebenbei als Stromquelle für den E-Bike Scheinwerfer und Rücklicht. Da die Akkus für den Anschluss der Beleuchtung einen speziellen Anschluss aufweisen, gibt es auch spezielle Scheinwerfer und Rücklampen. Zudem weist der Akku des E-Bike eine ganz andere Spannung auf, als der Dynamo bei einem herkömmlichen Fahrrad liefert. Außerdem liefert der E-Bike Akku den Strom in Form der Gleichspannung, ein Fahrraddynamo aber Wechselspannung. Sie sehen schon, die E-Bike Beleuchtung muss zwangsweise ganz anders konzipiert sein, als die Lampen für Dynamos. Achten Sie beim Kauf einer E-Bike-Beleuchtung also unbedingt darauf, dass der E-Bike-Frontscheinwerfer und die E-Bike-Rückleuchte zu Ihrer Akku-Batterie kompatibel sind und überhaupt für die Benutzung an E-Bikes vorgesehen sind.
In unserem E-Bike-Teile-Online-Shop mit schnellem Versand können Sie Beleuchtung bzw. Fahrradlampen (Frontscheinwerfer und Rückleuchten) für E-Bikes und Pedelecs von bekannten Top-Markenherstellern (Busch und Müller) bestellen bzw. kaufen.
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In unserem Fahrradteile-Online-Shop mit schnellem Versand können Sie spezielle Frontlampen für Pedelecs (Pedal Electric Cycles) und E-Bikes von bekannten Top-Markenherstellern wie AXA Basta, Busch & Müller, XLC, Trelock, Supernova (z.B. mit dem sehr hellen M99 Pro Scheinwerfer), Herrmans, Spanninga, Büchel und anderen Marken zu günstigen Preisen kaufen. Die E-Bike-Scheinwerfer erhalten Sie in vielen verschiedenen Farben, Materialien, Ausführungen, Helligkeiten, Größen und Typen für Ihr Elektrofahrrad für Einsteiger und Profis.