Müssen die Radwege genutzt werden? - Allgemeine Regeln im Straßenverkehr
28.03.2024Im Straßenverkehr müssen sich alle Teilnehmer an gewisse Regeln halten, das gilt für Autofahrer genauso wie für Mofas oder Fahrräder. Diese Regeln dienen nicht nur dem allgemeinen Verkehrsfluss und der Ordnung, sondern auch dem Schutz der einzelnen Personen, denn Fahrradfahrer zum Beispiel sind Autos in der Regel in fast allen Belangen unterlegen. Sie sind langsamer und werden auch schnell mal übersehen. Die physischen Auswirkungen eines Unfalls sind für den betroffenen Biker sehr viel gravierender als für den Autofahrer. Dennoch werden einige Verkehrsregeln, trotz eines drohenden Bußgeldes häufig missachtet, zum Teil aus Unwissenheit oder aber auch aus Bequemlichkeit. Wir erklären Ihnen welche Vorschriften Sie beachten müssen. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses fällt unter Umständen noch höher aus, wenn zusätzlich eine Behinderung oder Gefährdung vorliegt oder gar ein Unfall infolge der Missachtung aufgetreten ist.
- Fahrradfahrer sollten einzeln und hintereinander fahren. Wird der Verkehr in keinster Weise behindert, beeinträchtigt oder gar gefährdet, darf auch nebeneinander gefahren werden. Ebenso muss auf das Einhalten der richtigen Fahrtrichtung geachtet werden.
- Wenn ein Radweg mit einem Verkehrsschild extra ausgewiesen ist, muss dieser auch benutzt werden. Andernfalls darf die Straße benutzt werden. Das gilt auch für Rennradfahrer, auch wenn sie deutlich zügiger unterwegs sind. Teilen sich Radler und Fußgänger einen Weg, ist Vorsicht geboten und es muss natürlich gegenseitig stets eine Behinderung oder Gefährdung ausgeschlossen sein. Verlaufen beide Wege nebeneinander muss sich jeder an seinen Weg halten, das gilt selbst für einen kurzen Überholvorgang. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind von dieser Regelung ausgenommen, sie dürfen den Fußgängerweg mit dem Rad benutzen. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen es sogar.
- Auch für Zweiräder gilt das Rechtsfahrgebot, es muss immer die korrekte Straßenseite befahren werden.
- Das Fahrradfahren mit dem Handy in der Hand ist verboten. Dasselbe gilt für freihändig Fahrrad fahren oder Fahren mit Kopfhörern bei zu lauter Musik. Diese Regelung dient auch dem Selbstschutz. Das richtige und schnelle Reagieren in einer Gefahrensituation setzt voraus, dass der Fahrer mit beiden Händen am Lenker und mit seiner vollen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr ist.
- Das Vorhaben abbiegen zu wollen muss der Fahrradfahrer rechtzeitig mit der jeweiligen Hand anzeigen. Beim Abbiegen muss er sich auch an alle gängigen Regeln halten (Rückschaupflicht beim Linksabbiegen, Fußgänger vorlassen beim Rechtsabbiegen).
- Auch beim Fahrradfahren kann Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr Sanktionen nach sich ziehen. Diese können im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen und reichen vom Bußgeld über den Straftatbestand bis zum Entzug des Autoführerscheins, je nach Promillewert und Gefahrensituation. Grundsätzlich liegen die Promillegrenzwerte etwas höher als bei Autofahrern. Am besten ist es aber, komplett auf Alkohol zu verzichten wenn man noch am Straßenverkehr teilnehmen möchte.
- Der Fahrradfahrer muss die in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelten Gesetze zur Fahrradbeleuchtung einhalten.
- Die Regelungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung bei Fahrradfahrern fallen nicht exakt eindeutig aus und sind mit einem gewissen Spielraum verbunden. Grundsätzlich gelten die ganz allgemeinen Begrenzungen, wie zum Beispiel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts oder Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen. Allerdings obliegen Radler dem Zusatz, dass sie „nicht schneller fahren dürfen als es von ihnen erwartet wird“. Zudem muss immer gewährleistet sein, dass Biker in Gefahrensituationen rechtzeitig reagieren können und Fußgänger nicht gefährdet werden. Ist keine konkrete Einschränkung per Verkehrsschild angegeben, muss der Fahrradfahrer also der Situation und dem Untergrund angemessen unterwegs sein.
- Es ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt, eine zweite Person auf dem Gepäckträger mitzunehmen. Zudem sind Gepäckträger in der Regel überhaupt nicht für ein derartiges Zusatzgewicht ausgelegt. Die Beförderung von Kindern auf dem Gepäckträger ist nur in einem dafür vorgesehenen Kindersitz erlaubt. Zudem müssen die Füße immer gesichert werden, so dass diese nicht in die Speichen geraten können. Die Beförderung ist nur bis zum 7. Geburtstag des Kindes erlaubt, die fahrende Person muss ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen. Zudem sollte die Fahrweise angepasst werden, da das zusätzliche Gewicht die Lenkung sowie das Bremsverhalten beeinträchtigt. Mit einem Anhänger dürfen maximal zwei Kinder befördert werden, die Altersbegrenzungen sind aber auch hier gleich (Ausnahme: behinderte Kinder).
- Rote Ampeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Da aber das Fahrrad kein Kennzeichen besitzt, muss der Fahrer schon in flagranti erwischt werden. Dann drohen ein Bußgeld, welches in der Höhe abhängig von der Dauer der überzogenen Rotphase sowie der Art der Verkehrsgefährdung ist, sowie ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. Ein Rotlichtverstoß kann übrigens auch an Fußgängerampeln begangen werden.
- In Deutschland gibt es keine Helmpflicht. Der Gesetzgeber überlässt es dem Bürger, diese Entscheidung selbst zu treffen. Somit muss jeder Radler für sich selbst (und für seine Kinder) in diesem Punkt die Verantwortung übernehmen. Im Ausland gelten aber mitunter andere Bestimmungen über die Sie sich vor Ihrem Fahrradurlaub informieren sollten. In Italien und der Schweiz besteht momentan keine Helmpflicht, in Österreich gilt diese zurzeit nur für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. In Spanien und Finnland hingegen sind Fahrradhelme vorgeschrieben.
Um ein verantwortungsvolles Miteinander im Straßenverkehr gewährleisten zu können, sollten sich alle Teilnehmer an die Vorschriften halten, schlussendlich dienen diese auch dem eigenen Schutz. Fahrradfahrer im Speziellen sind gut beraten, wenn sie als „schwacher“ Verkehrsteilnehmer zusätzlich alles tun, um einer Gefährdung aus dem Weg zu gehen. Dies gelingt zum Beispiel mit einer besonders vorsichtigen, mitunter defensiven Fahrweise und einem speziellen Augenmerk auf gute Sichtbarkeit, vor allem in der Dämmerung und im Dunkeln. Im Falle eines Unfalls ist die Tatsache, ob Sie daran unschuldig waren, wohl kaum hilfreich. Reden Sie am besten auch mit Ihren Kindern früh genug über Gegebenheiten und Regeln im Straßenverkehr, so dass sie von Anfang an ein Bewusstsein für Gefahren entwickeln können.
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