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Fahrrad Dynamo Beleuchtung kaufen
In unserem Blog-Bereich finden Sie hilfreiche und praktische Ratgeber und Anleitungen für Fahrradbeleuchtung.
Eine Dynamo-Beleuchtung am Fahrrad sorgt dafür, dass Sie die Beleuchtung immer dabei haben. Im Gegensatz zu den batteriebetriebenen Lampen, sind die einzelnen Komponenten, wie Dynamo, Frontscheinwerfer und Rückleuchte fest verbaut. Der Reifen- oder Nabendynamo liefert Ihnen immer zuverlässig den benötigten Strom und speist diesen über die Verkabelung ein. Sie müssen also nie Batterien tauschen oder daran denken, die Akku-Batterien rechtzeitig zu laden. Moderne Dynamo-Fahrradbeleuchtung ist sehr zuverlässig und effizient. Besonders die Nabendynamos, geeignet für Vielfahrer, bremst Ihr Fahrrad praktisch nicht aus, liefert aber doch ausreichend viel Strom für die Fahrradlampen. Unser Fahrradbeleuchtungs-Online-Shop bietet Ihnen ein sehr großes Sortiment an Beleuchtung für Ihr Bike an. Aufgeteilt auf verschiedene Rubriken und Unterrubriken finden Sie schnell Ihr Wunschprodukt. Machen Sie keine Kompromisse. Am besten greifen Sie zu einem Markenhersteller wie z.B. von Axa Basta, Shimano, Busch & Müller, XLC, Cateye oder Contec. Diese sind meist auch nicht viel teurer als No-Name Produkte aus dem Baumarkt oder Discounter. Zahlen Sie Ihre neue Fahrradbeleuchtung bei uns im Trusted Online Shop ganz einfach mit einer unserer vielen verschiedenen Zahlungsarten: Überweisung, Paypal, Vorkasse oder mit Ihrer Kreditkarte.
Reflektoren / Katzenaugen Fahrräder
In unserem Fahrradteile-Online-Shop erhalten Sie günstige Reflektoren, Speichenreflektoren, Rückstrahler und Katzenaugen von namhaften Markenherstellern wie Cateye, Contec, Busch & Müller und vielen weiteren Herstellern für Ihr Bike (Rennrad, MTB, Citybike, E-Bike, Trekkingrad).
Kaufen Sie günstig Reflektoren, Speichenstrahler, Katzenaugen, Rückstrahler, Frontstrahler im Online Shop
Unter dem Obergriff "Reflektoren" führen wir im kurbelix.de Fahrradteile Online-Versand Shop die folgenden Fahrradteile von bekannten Markenherstellern wie z.B. Busch und Müller, Cateye, Contec, Shimano:
- Radspeichenreflektoren
- Seitenstrahler für Speichen (Speichenstrahler, Sticklinge)
- Speichenreflektoren (Pedalreflektoren)
- Frontstrahler / Frontreflektoren
- Rückstrahler / Rückreflektoren
- Gepäckträgerrückstrahler
- Pedalreflektoren / Pedalenrückstrahler
- Reflexbänder für Arm und Knöchel
- Abstandhalter mit Reflektoren
Mit Fahrrad-Reflektoren (Katzenaugen) mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Rückstrahler werden auch Retro-Reflektoren genannt und gehören bei der Fahrradbeleuchtung zu den passiven Beleuchtungselementen. Das bedeutet, dass Sie selbst kein eigenes Licht, mittels Dynamo oder Batterie, erzeugen, sondern sie strahlen das Licht fremder Lichtquellen, von z.B. Straßenlampen und Autoscheinwerfern zurück. Viele ältere Fahrradfahrer kennen diese Reflektoren noch unter dem umgangssprachlichen Begriff "Katzenaugen". Diese werden aber heute so gut wie gar nicht mehr benutzt. "Echte" Katzenaugen strahlen das Licht nur sehr punktuell zurück, deswegen sind heutzutage nur sogenannte Großflächenreflektoren im Einsatz. Diese strahlen aufgrund ihrer Bauweise deutlich mehr Licht zurück und sorgen für mehr Sicherheit im Verkehr. So werden Sie auf dem Zweirad in der Dunkelheit, Dämmerung und bei Nebel deutlich besser und schneller gesehen. Reflektoren haben schon so manchen Unfall verhindern können.
Aber nicht nur im Interesse der eigenen und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer sollten Sie Ihr Fahrrad mit ausreichend Reflektoren an den verschiedenen Baugruppen ausstatten, auch um den gesetzlichen Vorschriften Genüge zu tun. Die StVZO §67 (Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern) schreibt nämlich verschiedenste Reflektoren an Rädern vor. Sie haben bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr also eine gesetzliche Pflicht Ihr Rad entsprechend auszustatten. Die Polizei kann ansonsten ein Verwarngeld verhängen und Ihnen unter Umständen, bei unzureichender Fahrradbeleuchtung, sogar die Weiterfahrt untersagen. Unter Umständen können Sie als Fahrradfahrer bei einem Unfall sogar eine Teilschuld bekommen, wenn Sie ohne Fahrrad-Reflektoren in einen Unfall verwickelt wurden. Manche Versicherungen lehnen dann eine komplette Kostenübernahme ab. Gerade die Reflektoren die zu den Seiten "zurückstrahlen" sorgen dafür, dass Sie bei Dämmerung und Dunkelheit auf dem Rad auch von der Seite gut gesehen werden können. Dass nicht jeder Biker der StVZO nachkommt und alles nötige für die eigene Sicherheit tut, haben Stichproben der Polizei und des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) nachgewiesen. Gut 1/3 der Fahrradfahrer sind ohne oder mit nur unzureichender Beleuchtung auf dem Rad unterwegs.
Laut StVZO müssen an jedem Laufrad je zwei gelbe Reflektoren (um 180 Grad versetzt) befestigt sein oder ein Reflektorband bzw. Reflektionsstreifen im Reifen haben. Beides zusammen ist kein "Muss", in Kombination erhöhen diese aber die Sicherheit weiter und sind schnell und günstig anzubringen. Mit der StVZO Vorschrift schreibt der Gesetzgeber aber nicht nur vor, dass die Laufräder "reflektieren" müssen, auch vorne am Rad und nach hinten muss je ein Reflektor (vorne in weißer und hinten in roter Reflektionsfarbe) angebracht sein. Diese sind meist schon in den Frontscheinwerfer und Rückleuchte integriert. Auch die Fahrradpedalen müssen über gelbe Reflektoren verfügen und zwar nach vorne und hinten. Es gilt also einiges zu beachten. Gerade wenn Sie Kinder haben, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sollten Sie prüfen, ob die Kinderräder mit ausreichend Reflektoren ausgestattet sind. Denn im Winter kommen Schulkinder oft erst spät nachmittags aus der Ganztagsschule, wenn es bereits dämmert.
Zusammenfassung Vorschrift StVZO in Deutschland - Fahrrad-Reflektoren
Folgende Reflektoren schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO in Deutschland vor:
- Ein weißer Reflektor nach vorne (darf im Frontscheinwerfer integriert sein)
- Ein roter Reflektor nach hinten (höchstens 60 cm über dem Boden)
- Ein roter Großflächenreflektor (Z-Reflektor); einer der beiden nach hinten weisenden Reflektoren darf in der Rückleuchte integriert sein
- Pro Pedal je ein nach vorne und hinten wirkender gelber Reflektor (weitere seitlich wirkende Reflektoren sind zugelassen)
- Mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
- oder ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen
Für wenig Geld mit Reflektoren am Fahrrad die Sicherheit erhöhen
Unser Ratschlag: Sorgen Sie also unbedingt für ausreichend Reflektoren (gemäß StVZO) an Ihrem Trekkingrad, Rennrad oder MTB-Bike. Diese kosten für das komplette Rad insgesamt meist nur wenige Euro, sind auch für Laien schnell montiert und erhöhen die Sicherheit enorm.